Vorvertrag Hauskauf
Vorvertrag zum Hauskauf mit Sinn und Unsinn?
Bevor man über einen Vorvertrag für den Hauskauf beschäftig, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es sollte eine Kreditzusage der Bank vorliegen. Sie sollten Sie sich sicher sein, dass Sie den Hauskauf tätigen wollen. Vor einem Vorvertrag beim Hauskauf sollte das Ziel klar sein. Warum möchten Sie einen Vorvertrag zum Hauskauf abschließen? Was wollen Sie mit einem Vorvertrag beim Hauskauf erreichen. Soll der Vorvertrag den Hauskauf sichern? Dann ist ein Vorvertrag für den Hauskauf ungeeignet. Ein Vorvertrag indem beide Seiten ihre Absichten ( Hauskauf und Hausverkauf) erklären und bei nicht Zustandekommen des Geschäftes man sich trennt. Ohne gegenseitige Ansprüche zu erheben. Solch ein Vorvertrag für einen Hauskauf macht keinen Sinn. Hier bleibt alles wie es ist. Denn vor dem Vorvertrag ist nach dem Vorvertrag.
Wenn der Vorvertrag zum Hauskauf eine gegenseitige Verpflichtung von Käufer und Verkäufer zum Ziel hat, so gibt es andere Möglichkeit dies zu erreichen. Mit einem Vorvertrag zum Hauskauf kann man den Verkäufer nicht daran hindern die Immobilie an andere Interessenten zu verkaufen. Das Grundstücksrecht kennt keinen Vorvertrag beim Hauskauf worin eine einseitige Verpflichtung des Verkäufers geregelt werden soll. Möglich ist nur eine beiderseitige Verpflichtung von Käufer und Verkäufer, zum Kauf bzw. Verlauf der Immobilie. Dann sprechen wir von einem Kaufvertrag. Dieser hat mit einem Vorvertrag zum Hauskauf nichts zu tun.
Vorvertrag zum Hauskauf als Vorkaufsrecht
Statt einen Vorvertrag zum Hauskauf zu schließen, nutzen Sie die Möglichkeit sich ein Vorkaufsrecht zusichern. Es handelt sich dann um ein notariell beglaubigtes Vorkaufsrecht. Der Eigentümer kann das Vorkaufsrecht zum Hauskauf einseitig zu Gunsten des Käufers beim Notar bestellen. Dabei ist die Mitwirkung des Käufers nicht nötig. Die Bestellung ist einseitig. Werden jedoch im Vorkaufsrecht beim Hauskauf Pflichten für Käufer und Verkäufer vereinbart, dann handelt es sich um ein zweiseitiges Geschäft. Hierfür ist die Zustimmung von Käufer und Verkäufer nötig. Gleichwohl erhöht dies die Kaufnebenkosten. Aus Kostensicht macht ein Vorkaufsrecht als Vorvertrag für einen Hauskauf wenig Sinn. Es entstehen zusätzliche und unnötige Kosten. Hierbei kann es passieren, dass noch weiter Kosten auf den Käufer zukommen (Löschung von Vorkaufsrecht). Bei aller Kostenbetrachtung sollte man berücksichtigen das die Notargebühr für den Hauskauf noch dazu kommt.
Kosten
Die Kosten für einen einseitigen Vorvertrag als notarielles Vorkaufsrecht belaufen sich auf 10/10 – Gebühr. Die Kosten für einen beiderseitigen Vorvertrag als notarielles Vorkaufsrecht belaufen sich auf 20/10 – Gebühr. Notarkosten für den Hauskauf 20/10 – Gebühr.
Beurkundung Kaufvertrag
Ein weitere Ersatz für das Vorvertrag zum Hauskauf ist der beurkundete Kaufvertrag. Die sogenannte Beurkundung des Kaufvertrages mit der Bedingung einer nachträglichen Zustimmung des Käufers (Genehmigung). In diesem Fall lässt der Verkäufer beim Notar ein beabsichtigten Kaufvertrag beurkunden. In der beurkundeten Kaufvertragsabsicht wird ein Frist festgelegt bis wann die Annahme des Kaufvertrags erfolgen soll. Verstreicht diese Frist und es kommt nicht zum Kaufvertrag für das Objekt, so ist der Vertrag gegenstandslos. Hier kann es passieren das der Verursacher der Unwirksamkeit die Kosten dafür tragen muss. Anwendung findet dieses Verfahren, wenn es zu aufwendig wäre beide Parteien bei einem Notar zu versammeln.
Kosten
Beurkundeter beabsichtigter Kaufvertrag kostet 25/10 – Gebühr.
Beurkundung eines Kaufvertragsangebots
Auch bei der notariellen Beurkundung eines Kaufvertragsangebot handelt es sich nicht um einen Vorvertrag zum Hauskauf oder einen Kaufvertrag. Bei einem beurkundetem Kaufvertragsangebot ist die Frist bis der das Kaufangebot anzunehmen ist frei verhandelbar. Das Kaufangebot bleibt bis Ablauf der Frist gültig. Kommt ein Kaufvertrag nicht zustande oder wird das Angebot nicht wahr genommen, so kann es nach verstreichen der Frist auch nicht mehr angenommen werden. Das beurkundete Kaufangebot wird mit dem verstreichen der Frist unwirksam. Kommt kein Kaufvertrag zustande so gilt das Verursacherprinzip. Kommt ein Kaufvertrag aus dem beurkundetem Kaufvertragsangebot zustande, dann trägt meist der Käufer die Kosten.
Kosten
- Die Kosten für Beurkundung eines Kaufvertragsangebots 15/10- Gebühr.
- Die Kosten für die Annahme des Kaufangebot 5/10 – Gebühr.
Gesamtkosten für eine Beurkundung eines Kaufvertragsangebots und dessen Annahme kosten also 20/10 – Gebühr. Bei einer Beurkundung eines Kaufvertragsangebots entstehen die gleichen Kosten wie bei einem normalen Immobilienkauf.
Fazit
Ein Vorvertrag zum Hauskauf , ist im Grundstücksrecht nicht vorgesehen. Um einen Hauskauf zu sichern gibt es folgende Möglichkeiten.
- Einen Kaufvertrag zu schließen.
- Ein Vorkaufsrecht notariell zu vereinbaren.
- Eine Beurkundung eines Kaufvertrages.
- Eine Beurkundung eines Kaufvertragsangebot.
Die einfachste Methode einen Hauskauf zu sichern, ist der Kaufvertrag. Möchte man sich mit dem Hauskauf Zeit lassen, so kann der Hauskauf mit einem Vorkaufsrecht oder mit einer Beurkundung des Kaufvertrages sichern. Hierbei entstehen Mehrkosten die meist der Käufer trägt. Zu empfehlen wäre das Kaufvertragsangebot. Hier entstehen die gleichen Kosten wie bei einem Kaufvertrag. Der Notar hat die Pflicht Sie über Mehrkosten und Möglichkeiten rund um Vorvertrag und Hauskauf zu beraten. Wir empfehlen ihnen diese kostenlose Dienstleistung unbedingt in Anspruch zu nehmen. Sie sehen also das, der Vorvertrag beim Hauskauf mit der realen Rechtsprechung nichts zu tun hat.























