Notarkosten Hauskauf
Notarkosten zum Hauskauf geringer als gedacht
Notarkosten beim Hauskauf sind nicht zu vermeiden. Notarkosten fallen auch bei Schenkung, Erbschaft oder Tausch von Immobilien an. Notarkosten beim Hauskauf werden meist auch unter dem Punkt Kaufnebenkosten geführt.
Notarkosten Grundlagen
Die Notarkosten werden nach der Sache und nicht nach ihrem Aufwand berechnet. Die Notarkosten für den Hauskauf werden auch nicht prozentual zum Kaufpreis der Immobilie berechnet. Die Notarkosten richten sich nach der Kostenordnung, (siehe auch Gebührentabelle Kostenordnung Anlage zu § 32 KostO), welche sich am Kaufpreis der Immobilie orientiert. Aufgrund der Kostenordnung darf der Notar keine Rabatte einräumen und auch keine Zuschläge für schwierige oder langwierige Angelegenheiten berechnen. Die Einhaltung der Notarkosten laut Kostenordnung wird vom Landgerichtspräsidenten geprüft. Sollten dabei Unregelmäßigkeiten auftreten, so riskiert der Notar ein Amtsenthebungsverfahren. Es gilt der Grundsatz: „Gleiche Leistung, gleiche Notarkosten und Gebühren.“
Notarkosten Gebührentabelle zur Kostenordnung
Notarkosten beim Hauskauf werden nach Gebührentabelle der Kostenordnung Anlage zu § 32 KostO berechnet.
Welche Notarkosten entstehen beim Hauskauf
Notarkosten beim Hauskauf entstehen hauptsächlich durch:
- Beurkundung des Vertrages
- Vollzug
- Sonstige betreuende Tätigkeiten (Vorlageüberwachung, Fälligkeitsmitteilungen usw.).
Die Notarkosten verstehen sich zzgl. gesetzlicher MWST (z.Z. 19%). Um eine Vorstellung zu bekommen, wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf sind, gilt Folgendes. Je höher der Kaufpreis der Immobilie, je geringer ist der prozentuale Anteil der Notarkosten am Hauskauf. Um eine grobe Orientierung zu bekommen, kann man die Notarkosten mit ca. 1,5 Prozent vom Kaufpreis, grob überschlagen. Alle o. a. Notarkosten sind in den 1,5 Prozent enthalten. Eine Beratung durch den Notar im Rahmen der Beurkundung ist meist kostenlos. Beratung die darüber hinaus gehen sind kostenpflichtig.
Zusätzliche Notarkosten Hauskauf
Zusätzliche Notarkosten beim Hauskauf fallen durch die Kaufpreisabwicklung an. Nötig sind diese Notarkosten, weil eine Kaufpreiszahlung und der Grundbucheintrag nicht an einem Tag möglich sind. Geregelt wird der Hauskauf mithilfe einer Auflassungsvormerkung. Um die Kaufpreiszahlung sicher zu stellen, gibt es zwei Varianten.
Notarkosten Anderkonto
Dabei wird der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto (Notar-Konto) hinterlegt. Das Anderkonto wird meist genutzt von der Kaufpreiszahlung bis zur Kaufvertragserfüllung. Also für den Zeitraum der Löschung der Vorlast des Alteigentümers bzw. bis zur Auflassungsvormerkung.
Notarkosten Zug um Zug Geschäft
Alternativ ist auch eine Kaufabwicklung „Zug um Zug“ möglich. Heute eher für einen Hauskauf gebräuchlich. Diese können Vollzugsgebühren (Überwachung des Zug um Zug Geschäftes) oder Betreuungsgebühren (Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises) sein.
Weitere Notarkosten entsehen auch durch:
- Schriftverkehr, Telefonate, etc.
- Die Notarkosten belaufen sich hier zwischen ca. 50 bis 100 Euro.
- Löschung oder Eintragung im Grundbuch
- Vorkaufsrecht, Vorlast, Beurkundung Kaufvertragsangebote, Beurkundung Kaufinteresse, um nur die Wichtigsten zu nennen.
All diese Notarkosten sind in unserer Überschlagsrechnung nicht berücksichtigt.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf
Es ist üblich das der Käufer die Notarkosten beim Hauskauf begleicht. Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Daher ist es frei verhandelbar, wer die Notarkosten beim Hauskauf übernimmt.
Fazit
Notarkosten für einen Hauskauf lassen sich nicht einfach so genau berechnen. Grund dafür ist, dass sich die Notarkosten nicht allein am Kaufpreis orientieren. Weiterhin kommt es auf den Einzelfall an. Welche Leistung nimmt Käufer und Verkäufer in Anspruch. Somit können die Notarkosten beim Hauskauf sehr unterschiedlich ausfallen. Als Faustregel kann man die Notarkosten für den Hauskauf grob, mit 1,5 Prozent von Kaufpreis überschlagen.























