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Hypothek

Hypothek und Grundschuld der Irrtum beim Baukredit

Spricht man von einer Hypothek, so ist im Allg. ein Baukredit gemeint. Richtig ist, dass eine Hypothek ein Grundpfandrecht ist. Man unterscheidet dabei zwischen Hypothek und Grundschuld. Hypothek und Grundschuld werden im Grundbuch eingetragen. Dies erfolgt in beiden Fällen über einen Notar. Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld wird als Sicherheit bei einem Baukredit eingesetzt. Damit stellen Gläubiger sicher das Sie ihr geliehenes Geld zurück bekommen.

Hypothek

Bei einer Hypothek muss ein Eigentum an Grundstücken, Wohneigentum, Erbbaurechte oder Gebäude-Eigentum vorliegen. Dies Hypothek wird im Regelfall als Verkehrs-Hypothek bezeichnet. Eine Hypothek ist nicht mehr gebräuchlich. Nur noch zehn bis zwanzig Prozent aller Baudarlehen werden in Form einer Hypothek finanziert. Dies hat auch seine Gründe. Im Gegensatz zur Hypothek ist eine Grundschuld immer an eine Forderung gebunden. Meist einen Baukredit in Form einer Annuität. Eine echte Hypothek geht darüber hinaus. Hier können auch weitere Rechte verpfändet werden. Beispielsweise Schadensersatzansprüche etc. Oft kommt eine Hypothek zum Einsatz, wenn Renovierungskosten, Teilauszahlungen von Erbengemeinschaften etc. anstehen. Ein Vorteil der Hypothek ist, dass die Schuld nur in der Höhe der derzeitigen Forderung entspricht. Weiter können für Immobilien-Eigentum mehrere Hypotheken aufgenommen werden. Hierbei ist der Vorrang zu beachten. Hypothek 1, Hypothek 2 usw. Entscheiden für eine Hypothek ist das Argument, dass sich die Haftung nur auf die Forderung bezieht. Also auf die Immobilie und alles war mittelbar und unmittelbar mit ihr zusammenhängt. Hier haftet der Schuldner (Kreditnehmer) nicht mit seinem Privatvermögen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist die wohl gängigste Methode zur Sicherung für einen Baukredit. Die Grundschuld ist immer an eine bestimmte Forderung ( Baudarlehen ) gebunden. Meist erfolgt dies in Form eines Annuitätendarlehens. Der Vorteil für Banken und Kreditgeber ist, dass die Grundschuld in voller höhe besteht, bis der Baukredit zu 100 Prozent getilgt ist. Eine Aufnahme von mehreren Baukrediten von unterschiedlichen Banken ist sehr unwahrscheinlich, meist unmöglich. Denn auch hier gilt der Vorrang. „Die Grundschuld dient als klassische Sicherheit für einen Baukredit. Sie soll den Darlehensnehmer (Schuldner) vor kurzfristigen Zinsschwankungen schützen.“ So die Aussage des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Aber einen kräftigen Nachteil hat die Grundschuld gegenüber der Hypothek. Mit einer Grundschuld unterwirft sich der Schuldner einer sofortigen Zwangsvollstreckung. Dies ermöglicht dem Kreditgeber (der Bank) bei Zahlungsunfähigkeit ohne vorherige Klage den Immobilienbesitz versteigern zu lassen. Dabei beschränkt sich die Vollstreckung der Grundschuld nicht nur auf die verpfändete Immobilie, sondern auch auf das gesamte Privatvermögen des Schuldners. Hier ist auch eine Lohnpfändung für Banken kein Problem.

Hypothek & Grundschuld Vor- und Nachteile

Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht in der Art des Grundpfandrechtes. Welchem die verschieden Haftungsarten zur Folge hat. Bei einer Grundschuld haftet der Darlehensnehmer mit der Immobilie als auch mit seinem Privatvermögen. Dies ist bei einer Hypothek nicht der Fall. Hier steht nur die Immobilie in der Haftung. Dies ist auch eines der Gründe, warum Banken ungern eine Hypothek als Sicherheit für einen Baukredit anbieten. Nicht wie oft gemeint es diene die Grundschuld der Sicherheit des Kunden. Doch jeder sollte genau überlegen, welche Grundform der Finanzierung für einen Baukredit er wählt. Eine Hypothek oder eine Grundschuld ( Annuitätendarlehen ).


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